NSG-Verordnung

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Welche Regelungen trifft die NSG-Verordnung?

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Auszug aus der Rechtsverordnung für das NSG “Auf der Hardt” vom 16. Mai 1997 (Land Rheinland-Pfalz, Deutschland) wiedergeben. In dieser Verordnung ist festgelegt:

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Im Naturschutzgebiet sind folgende Handlungen verboten:

1. bauliche Anlagen aller Art zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen, ...

16. wildwachsende Pflanzen aller Art zu entfernen, abzubrennen oder zu beschädigen, ...

19. gebietsfremde Tiere, Pflanzen oder vermehrungsfähige Pflanzenteile einzubringen, ...

27. die mageren Grünflächen mit Beständen seltener und gefährdeter Pflanzen in der Gem. Altwied Flur 5, Flurstücke: A*, ..... zu beweiden oder vor dem 15. Juli eines jeden Jahres zu mähen ...”

* Die Flurstücke in den Katasterkarten sind mit Zahlen durchnummeriert. Zum Schutze der seltenen Pflanzen - soweit noch möglich - wurde für drei dieser Grundstücke der Platzhalter A eingesetzt.

 

Warum der besondere Schutz dieser Wiesen?

Die NSG-Verordnung wurde seinerzeit aus einem guten Grund so festgelegt. Seltene Pflanzen und Tiere sollten geschützt werden. Die drei nebeneinander liegenden Grundstücke, für die der Platzhalter A verwendet wird, sind in diesem NSG der einzige Standort einer seltenen Orchideenart, dem Helmknabenkraut (Orchis militaris), und zugleich durch die Verordnung besonders geschützt. Derjenige Teil von diesen drei Grundstücken, der einen starken Bestand an Orchideen aufwies, wurde als Schutzmaßnahme bereits vor der Etablierung des NSG separat eingezäunt. Dieser separate Teil wurde in den letzten Jahren seit dem Bestehen des NSG nach Blüte und Aussaat der Pflanzen, also erst ab Mitte Juli, gemäht. Eine Nutzung der drei Grundstücke durch Beweidung fand unseres Wissens auch in den Jahren vor dem Bestehen des NSG nicht statt.

 

Wird die NSG-Verordnung eingehalten?

Sehen Sie selbst! Aber Sie ahnen schon, dies ist eine rein rhetorische Frage. Nachfolgend einige Aufnahmen aus den Jahren 2004 und 2005 von den Grundstücken “A”.

 

Wiese mit Helmknabenkräutern

Abbildung 1: So sah die eingezäunte Wiese mit dem starken Bestand an Orchideen Mitte Mai 2004 aus. Ein sehr schöner Bestand an Helmknabenkraut von insgesamt ca. 30 blühenden Pflanzen, die aus einigen Metern Entfernung gezählt werden konnten.

Ende Mai/Anfang Juni kamen erste Besucher. Trampelpfade durchzogen die oberhalb der eingezäunten Wiese gelegene Fläche. Einige dort stehende Orchideen wurden heruntergetrampelt und abgeknickt.

 

heruntergetretenes Helmknabenkraut

Abbildung 2: Trampelpfade (oben links) und eine von mehreren heruntergetretenen Orchideen (Bildmitte). Die Aufnahmen stammen von Ende Mai bzw. Anfang Juni 2004.

 

Weidetiere auf der Orchideenwiese

Abbildung 3: Im Oktober 2004 stehen erstmals Weidetiere auf der eingezäunten Fläche. Diese Schafe sind Teil einer kleinen Herde eines zweiten Schafhalters im NSG. Die NSG-Verordnung in der Formulierung von 1997 sieht eine Beweidung dieser Fläche nicht vor.

 

Zelte und Planen

Abbildung 4: Auch die Farbgebung auf dieser Fläche ist durch Zelte und Planen reichhaltiger geworden. Der mit einer blauen Plane abgedeckte Heuhaufen (Hauptbild, Bildmitte) steht mitten im Orchideenbestand. Auf der kleinen Fläche (oben links) wurden um die Jahreswende 2004/2005 Kaninchen ausgesetzt.

Im Frühjahr 2005 wurde der Heuhaufen entfernt bzw. war er aufgebraucht und die blauen Planen wurden allmählich gegen olivgrüne Planen ausgetauscht. Die Kaninchen und deren Auslaufgehege wurden bis Mai 2005 wieder entfernt.

 

Beweidung der Orchideenwiese

Abbildung 5: Beweidung der Orchideenwiese Anfang Mai 2005.

Bis einschließlich Mai 2005 wurden die Wiesen durchgehend (wenn auch untereinander abwechselnd) durch Schafe bzw. Ziegen genutzt. Wie auf dem Bild zu sehen, wird auch der separat und zum Schutze der Helmknabenkräuter eingezäunte Teil in dieser Zeit regelmäßig beweidet. Die kräftigen und grünen Pflanzen auf den Wiesen sind giftige Herbstzeitlose (Colchicum autumnale). Sie werden von den Weidetieren nicht gefressen. Sie dürften gar nicht so deutlich zu sehen sein, da sie weitgehend im hohen Gras versteckt sein müssten.

Die Folgen der Beweidung dieser Wiesen für die Orchideen sind auf den nachfolgenden zwanzig Abbildungen beispielhaft gezeigt.

 

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Beweidungsfolgen

Abbildungen 6-25: Die Blüten der meisten Orchideen wurden heruntergetrampelt, abgeknickt, an- oder abgefressen. Jede dieser Abbildungen kann angeklickt werden und die entsprechende Aufnahme in höherer Auflösung wird geöffnet. Sie sollten beachten, dass der Ladevorgang einige Zeit dauern kann. Die höher aufgelösten Abbildungen haben eine Dateigröße von ca. 100 kB.

 

Diese Folgen sind bekannt und in der Fachliteratur hinreichend beschrieben: “Vor allem die frühblühenden und damit besonders auffälligen Orchideen, wie etwa das Stattliche Knabenkraut (Orchis mascula), werden während der Blühphase auch bei Hütehaltung regelmäßig abgefressen. Auf kurzgefressenen Schafweiden breiten sich zudem niederliegende Arten und Rosettenpflanzen aus, die dem Schafbiss entzogen sind.” Und wenig später nochmal: ”Orchideen, wie das Stattliche Knabenkraut, werden bei Beweidung von Schafen gefressen oder zertreten.”, aus “Biotope pflegen mit Schafen”, Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) mit Förderung durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Seite 7, 1992

Die Beweidung der drei einzelnen Flurstücke wurde abwechselnd bis in den Juni 2005 durch Schafe bzw. Ziegen fortgeführt.

 

Wiese ?

Abbildung 26: Vergleich der beweideten Orchideenwiese (rechts vom Zaun) mit den weniger intensiv beweideten Wiesen (links vom Zaun und im Hintergrund). Die Aufnahme stammt von Anfang Juni 2005. (Alle Aufnahmen auf dieser Seite: Stefan Marmé)

 

Realität im Naturschutzgebiet

In 2004 wurden ca. 30 blühende Pflanzen der Orchis militaris gezählt. Diese konnten weitgehend ungestört blühen und ihre Samen ausreifen.

Dieses Ergebnis wurde in 2005 nicht mehr erreicht. Am Pfingstsonntag 2005 (15. Mai) mussten 20 an- oder abgefressene, abgeknickte oder heruntergetrampelte Orchideenblüten gezählt werden. Eine Zählung am 22. Mai 2005 ergab noch 14 blühende Exemplare. Diese waren zum Teil etwas lädiert, aber weitgehend intakt. Die Reste der Blüten der anderen ca. 20 Orchideen konnten nicht mehr aufgefunden werden. Eine Zählung der Grünteile dieser 20 Pflanzen wurde nicht mehr durchgeführt. Die Beweidung wurde bis Mitte Juni fortgeführt. Eine erneute Begutachtung der Wiesen fand am 19. Juni 2005 statt. Es wurde nicht eine einzige Pflanze aufgefunden, die ihre Samen ausreifen und damit zur Sicherung der Population beitragen konnte. Aber auch die Blüten anderer Wiesenpflanzen sind verschwunden. Die “Wiese” bestand fast nur noch aus der Grasnarbe und den Herbstzeitlosen.

Ein bedeutend erfreulicheres Ergebnis konnte in 2006 beobachtet werden.

 

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